Schulgeld
Wir erhalten staatliche Zuschüsse, die leider nur einen Teil der Schülerkosten decken. Deshalb muss zusätzlich ein Jahres-Schulgeld erhoben werden, dessen Höhe durch den Schulträger festgelegt wird. Dieses Schulgeld wird in monatlichen Raten gezahlt. Es gelten nach Geschwisterfolge gestaffelte Tarife, allerdings nur dann, wenn mehrere Geschwisterkinder gleichzeitig die FEBB besuchen. Verlässt ein Geschwisterkind die Schule, wird das Schulgeld gemäß unten stehender Tabelle der aktuellen Kinderzahl der betreffenden Familie an der FEBB angepasst.
Bei Schülerinnen und Schülern aus dem niedersächsischen Umland kann es zu Abweichungen des monatlichen Schulgelds kommen. Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Sekretariaten.
Aktuell gelten folgende Beitragssätze:
Für das Schuljahr ist durchgängig vom 1. August bis zum 31. Juli Schulgeld zu bezahlen, das heißt auch in den Schulferien. Bei Aufnahme im bereits laufenden Schuljahr ist ab dem 1. des Einschulungsmonats Schulgeld zu zahlen. Die monatliche Rate ist am 1. eines jeden Monats fällig und im Lastschriftverfahren zu entrichten. Der Kontoinhaber hat für eine ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen. 30 % des Schulgeldes sind steuerlich absetzbar. Eine Bescheinigung für das Finanzamt erhalten Sie am Anfang des Folgejahres automatisch. Bei Neuaufnahmen nach dem 01.08.2012 wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,- € erhoben. Schulbücher werden von der FEBB gestellt. Nur Taschenrechner, Atlas , Lektüre und besondere Materialien sind selber anzuschaffen. Für besondere Veranstaltungen wie z. B. Theater/Ausstellungsbesuche oder Klassenfahrten müssen die Kosten gesondert entrichtet werden.